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Spenden

Die Stiftung Pro Fricktal hilft Menschen in Not und unterstützt kulturelle und soziale Projekte im Fricktal.

Herzlichen Dank für Ihre Spende.

Zuwendungen zugunsten der Stiftung Pro Fricktal können in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sie erhalten dafür von uns eine Spendenbescheinigung.

Im Kanton Aargau sind für natürliche Personen Spenden bis zu 20% ihres Reineinkommens abzugsberechtigt, sofern die Zuwendungen mindestens CHF 100.– betragen (§ 40a Abs. 1 StG AG). Für juristische Personen sind bis zu 20% des Reingewinns abzugsberechtigt (§ 69 Abs. 1 lit. c StG AG).