Spender
Zuwendungen zugunsten der Stiftung Pro Fricktal können in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sie erhalten dafür von uns eine Spendenbescheinigung.
Im Kanton Aargau sind für natürliche Personen Spenden bis zu 20% ihres Reineinkommens abzugsberechtigt, sofern die Zuwendungen mindestens CHF 100.– betragen (§ 40a Abs. 1 StG AG). Für juristische Personen sind bis zu 20% des Reingewinns abzugsberechtigt (§ 69 Abs. 1 lit. c StG AG).
Bankverbindung
Raiffeisenbank Regio Frick-Mettauertal, Hauptstrasse 35, 5070 Frick
IBAN: CH82 8069 1000 0013 3522 1