
- Die
Förderung kultureller und volkskundlicher Belange des Fricktals durch
Beiträge an kulturelle Werke und Anlässe, Vereine, Personen und
Institutionen, die sich kulturellen und volkskundlichen Aufgaben des Fricktals
widmen.
- Die
Unterstützung hilfsbedürftiger Bewohner mit Wohnsitz im Fricktal,
sei es direkt oder durch Unterstützung von Institutionen, die sich dem
gleichen Zweck widmen. Die Unterstützung umfasst auch Ausbildungsbeihilfen
(z.B. Zweitausbildung) und Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung.
- Die
Förderung der Jugendarbeit durch Beiträge an entsprechende Organisationen
und Institutionen.
- Erhaltung,
Förderung und Entwicklung des fricktalischen Lebensraumes in seiner ökologischen,
kulturellen und historischen Vielfalt.
- Förderung
von Jungunternehmen im fricktalischen Raum.
- Unterstützung
fricktalischer Künstler und Kulturschaffender mit Wohnsitz im Fricktal
und/oder Bürger einer Fricktaler Heimatgemeinde.