![]()
Der
Stiftungsrat ist das ausführende Organ der Stiftung.
Er besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern.
Bei der Gründung der Stiftung haben die Stifterinnen und Stifter in den ersten Stiftungsrat auf die Amtsdauer von 4 Jahren gewählt: Heinz Schmid, als Präsident, Rosmarie Rüetschi, als Mitglied, und Werner Güntert, als Aktuar.
Aktuell setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen:
Heinz Schmid, Zwidellen 12, 5070 Frick
Gemeindeschreiber von Frick
als Präsident
Rosmarie Rüetschi, Bachmatt 11, 5073 Gipf-Oberfrick
als Mitglied
Carmela Herzog, Rütteliweg 4, 4310 Rheinfelden
als Mitglied
Werner Güntert, Hübel 15, 4333 Münchwilen
ehemaliger Gemeindeschreiber von Münchwilen
als Aktuar
Die Aufgaben des Stiftungsrates sind
Vertretung der Stiftung nach aussen
Bezeichnung derjenigen Personen, welche die Stiftung rechtsverbindlich vertreten und Regelung der Zeichnungsberechtigung
Verwendung der Mittel im Sinne des Stiftungszweckes
Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
Jährliche Berichterstattung über die Entwicklung der Stiftung und die Tätigkeit des Stiftungsrates an die Aufsichtsbehörde
Änderung der Stiftungsurkunde