Donatoren
Jede natürliche oder juristische Person, die der Stiftung einen Betrag von Fr. 20'000.– zuwendet, kann sich an der Stiftung als Donatorin/Donator mitbeteiligen.
Rechte der Donatoren
- Wahl des Stiftungsrates
- Aktive Beteiligung bei der Erfüllung des Stiftungszweckes