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Legate und Schenkungen

Lebzeitige Schenkungen und Erbschaften sind eine Möglichkeit, langfristiges Engagement zu zeigen und einen bleibenden Einfluss zu hinterlassen. Indem eine Stiftung in einem Testament bedacht wird, kann der Erblasser sicherstellen, dass ein Teil seines Vermögens nach seinem Tod einem wohltätigen Zweck gewidmet wird. Dies schafft ein Vermächtnis des sozialen Engagements, das über Generationen hinweg wirkt.

Stiftungen, die von Schenkungen und Erbschaften profitieren, können langfristige Projekte planen, nachhaltige Entwicklungen fördern und dringende gesellschaftliche Herausforderungen angehen. Diese Spenden sind von entscheidender Bedeutung, um die langfristige Stabilität und Kontinuität gemeinnütziger Arbeit zu gewährleisten und eine nachhaltige Veränderung in der Gesellschaft herbeizuführen.

Zuwendungen zugunsten der Stiftung Pro Fricktal können in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sie erhalten dafür von uns eine Spendenbescheinigung.

Im Kanton Aargau sind für natürliche Personen Spenden bis zu 20% ihres Reineinkommens abzugsberechtigt, sofern die Zuwendungen mindestens CHF 100.– betragen (§ 40a Abs. 1 StG AG). Für juristische Personen sind bis zu 20% des Reingewinns abzugsberechtigt (§ 69 Abs. 1 lit. c StG AG).